Energieeffizienzgesetz

Die Republik Österreich setzt mit dem Bundes-Energieeffizienzgesetz die Vorgabe der EU-Richtlinie 2012/27/EU um. Ziel ist es, bis 2020 den Energieverbrauch unionsweit zu senken. Der Energieendverbrauch und der CO2 Ausstoß sollen bis 2020 um mindestens 20 Prozent gesenkt werden. Bei der Energieeffizienz sowie dem Anteil an erneuerbaren Energien, strebt man 20 Prozent an.

Welches Ziel wird verfolgt

  • die Versorgungssicherheit soll verbessert werden
  • der Anteil von erneuerbaren Energieträgern am energetischen Endverbrauch erhöhen
  • ein Umstieg auf eine energieeffizientere Wirtschaft soll vorantrieben werden
  • die Technologische Innovation beschleunigen
  • die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Industrie verbessern
  • die Nachfrage nach Atomenergie zurückdrängen
  • die Energiekosten für Haushalte senken und somit auch Energiearmut eindämmen

Das Ziel darin besteht, einen wesentlichen Beitrag zur zur Verwirklichung einer kostenoptimierten, nachhaltigen und gesicherten Energieversorgung beizutragen.

Das neu geschaffene Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus bringt Energieeffizienz auf den Punkt:

Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird – denn jeder Energieverbrauch ist mit Umwelteffekten und finanziellen Aufwendungen verbunden.


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